Teilnahmevereinbarung

Fit2Ride Instruktor-Zertifizierung

§ 1 Vertragsparteien

Anbieter:
Fit2Ride Academy
Inhaber: Miroslav Popov
Mühlenberg 2a, 87740 Buxheim, Deutschland
(nachfolgend „Fit2Ride" oder „Anbieter")

Teilnehmer: Die Person oder das Unternehmen, die bzw. das sich über das Bewerbungsformular angemeldet und eine schriftliche Zusage des Anbieters erhalten hat (nachfolgend „Teilnehmer").

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Teilnahme des Teilnehmers an der Fit2Ride Instruktor-Zertifizierung — einem 5-tägigen Ausbildungs- und Zertifizierungsprogramm für Motorrad-Instruktoren.

Das Programm gliedert sich in zwei Teile:

  • Part 1 – Memmingen (3 Tage): Methodik & Coaching. Inhalte: Fahrtphysik, Lehrmethodik, Echtzeit-Korrektur, Gruppencoaching, Lernerfolgskontrolle, theoretische und praktische Prüfung.
  • Part 2 – Cremona Circuit, Italien (2 Tage): Streckenanwendung. Inhalte: Hochgeschwindigkeitsphysik, Videoanalyse, abschließende Zertifizierungsprüfung.

Beide Programmteile finden im September 2026 statt. Die genauen Termine werden dem Teilnehmer nach Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt.

§ 3 Im Programmpreis inbegriffen
Part 1 — Memmingen (3 Tage)
  • Trainingsmotorrad für Übungseinheiten
  • Mittagessen und Getränke an allen 3 Tagen
  • Kurs- und Lernmaterialien
  • Theoretische und praktische Prüfung
Part 2 — Cremona Circuit, Italien (2 Tage)
  • Mittagessen und Getränke an beiden Tagen
  • Streckengebühren
  • Praktische Abschlussprüfung
Nicht inbegriffen
  • An- und Abreise zu beiden Programmorten
  • Unterkunft (beide Teile)
  • Transport des eigenen Motorrads nach Cremona
  • Mietmotorrad für Part 2 (optional buchbar, Preis auf Anfrage)
  • Persönliche Schutzausrüstung
§ 4 Programmgebühr und Zahlungsbedingungen

Die Gebühr für das vollständige Programm (Part 1 + Part 2) beträgt 2.990,00 EUR.

Die Gebühr setzt sich wie folgt zusammen:

  • Anmeldegebühr: 99,00 EUR — fällig unmittelbar bei Anmeldung
  • Restbetrag: 2.891,00 EUR — fällig spätestens 30 Tage vor Beginn des Programms (Part 1)

Der Anbieter unterliegt der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Die Zahlung erfolgt auf das vom Anbieter angegebene Konto. Der Teilnehmer erhält nach Eingang der Anmeldegebühr eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung.

Bei Zahlungsverzug des Restbetrags ist der Anbieter berechtigt, den Teilnehmer vom Programm auszuschließen. In diesem Fall gelten die Stornokonditionen gemäß § 6.

§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von dieser Vereinbarung zurückzutreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Zugangs der schriftlichen Anmeldebestätigung durch den Anbieter.

Zur Ausübung des Widerrufsrechts genügt eine formlose Erklärung per E-Mail an [email protected]. Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden alle geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen, vollständig erstattet.

Nach Ablauf der Widerrufsfrist gelten ausschließlich die Rücktrittskonditionen gemäß § 6.

Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht kein Widerrufsrecht.

§ 6 Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann jederzeit schriftlich per E-Mail vom Vertrag zurücktreten. Als Datum des Rücktritts gilt der Eingang der schriftlichen Erklärung beim Anbieter.

Die Anmeldegebühr von 99,00 EUR ist in jedem Fall einbehalten und wird nicht erstattet.

Zeitpunkt des Rücktritts Einbehalt
Mehr als 3 Monate vor Programmbeginn Nur Anmeldegebühr (99,00 EUR)
1 bis 3 Monate vor Programmbeginn 50 % der Gesamtprogrammgebühr (1.495,00 EUR)
Weniger als 1 Monat vor Programmbeginn 100 % der Gesamtprogrammgebühr (2.990,00 EUR)

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen gemäß § 7 erfüllt.

§ 7 Programmabsage durch den Anbieter

Der Anbieter behält sich vor, das Programm bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B. zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt, Erkrankung der Trainer, behördliche Anordnungen) abzusagen oder zu verschieben.

Im Falle einer Absage durch den Anbieter werden alle bereits geleisteten Zahlungen — einschließlich der Anmeldegebühr — vollständig erstattet.

Bei einer Verschiebung des Programms durch den Anbieter wird dem Teilnehmer der neue Termin schriftlich mitgeteilt. Kann der Teilnehmer am neuen Termin nicht teilnehmen, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und erhält alle bereits geleisteten Zahlungen vollständig erstattet.

Weitergehende Schadensersatzansprüche des Teilnehmers (z.B. bereits gebuchte Reise- oder Unterkunftskosten) sind ausgeschlossen, sofern der Anbieter die Absage nicht zu vertreten hat.

§ 8 Teilnahmevoraussetzungen

Der Teilnehmer versichert, folgende Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Programms zu erfüllen:

  • Fahrerlaubnis: Gültige Fahrerlaubnis der Klasse A (unbeschränkt).
  • Schutzausrüstung: Vollständige, CE-zertifizierte Motorrad-Schutzausrüstung — insbesondere ein einteiliger oder zweiteiliger Lederkombi mit Reißverschluss, Helm, Handschuhe und Stiefel.
  • Motorrad für Part 2: Ein eigenes, streckentaugliches Motorrad für den Einsatz am Cremona Circuit, das den dortigen Sicherheitsanforderungen entspricht — oder rechtzeitige Buchung eines Mietmotorrads beim Anbieter.
  • Gesundheit: Körperliche Eignung zur Teilnahme an einem intensiven 5-tägigen Motorrad-Training. Relevante gesundheitliche Einschränkungen sind dem Anbieter vor Programmstart mitzuteilen.

Bei Nichterfüllung einer der o.g. Voraussetzungen ist der Anbieter berechtigt, den Teilnehmer vom Programm auszuschließen. Ein Rückerstattungsanspruch besteht in diesem Fall nicht.

§ 9 Versicherungspflicht

Der Teilnehmer ist verpflichtet, für den gesamten Programmzeitraum über eine gültige Motorrad-Haftpflichtversicherung sowie eine Unfallversicherung zu verfügen, die auch Trainings- und Streckenveranstaltungen umfasst.

Auf Anfrage des Anbieters ist der Teilnehmer verpflichtet, den Versicherungsschutz durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einem unzureichenden Versicherungsschutz des Teilnehmers entstehen.

§ 10 Haftung

Die Teilnahme am Programm erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Das Motorradfahren — insbesondere auf der Rennstrecke — birgt ein erhöhtes Unfallrisiko.

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Der Teilnehmer haftet gegenüber dem Anbieter und Dritten für alle Schäden, die er durch schuldhaftes Verhalten verursacht.

Für Schäden am vom Anbieter gestellten Trainingsmotorrad (Part 1) gilt: Trainingsbedingte Stürze im Rahmen der vorgesehenen Übungen bei ordnungsgemäßer Teilnahme sind kostenfrei. Der Teilnehmer haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden — insbesondere bei Missachtung von Instruktionen oder eigenmächtiger Fahrweise. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf maximal 1.000,00 EUR pro Schadensereignis begrenzt.

§ 11 Zertifizierung

Die Fit2Ride Instruktor-Zertifizierung wird nach erfolgreichem Abschluss beider Programmteile und Bestehen aller Prüfungsanforderungen ausgestellt.

Erfüllt der Teilnehmer die Prüfungsanforderungen beim ersten Durchlauf nicht, besteht die Möglichkeit, die Abschlussprüfung zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen. In diesem Fall ist ausschließlich die Prüfungsgebühr zu entrichten.

Ein Anspruch auf das Bestehen der Prüfung oder auf Ausstellung des Zertifikats besteht nicht. Die Programmgebühr wird bei Nichtbestehen nicht erstattet.

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Teilnehmers erfolgt ausschließlich zur Vertragsdurchführung und im Einklang mit der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung unter fit2ride.eu/datenschutzerklaerung zu entnehmen.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Verbraucher ist deren gesetzlicher Wohnsitzgerichtsstand. Bei Unternehmern gilt München als Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.